Die vielen Namen des Treppenlifts

Die vielen Namen des Treppenlifts

  • Geschrieben von: Sven Schmidt

Treppenfahrstuhl, Treppenlifter, Treppenlift, Personenaufzug, Treppenaufzug oder Behindertenlift - wann immer von diesen Begriffen die Rede ist, ist zumeist eben jenes Objekt gemeint, das bedürftige Menschen entlang von Treppen in andere Stockwerke befördert. Nichtsdestotrotz befinden sich zahlreiche Begriffe für Treppenlifte im Umlauf, die unterschiedlich ausgedeutet werden können.

Einige Begriffe sind mehrdeutig

Um Missverständnisse zu vermeiden, soll nachfolgend kurz geschildert werden, was genau mit den oben genannten Begriffen gemeint ist und weshalb sie mit Vorsicht benutzt werden sollten.

  • Ein Treppenfahrstuhl ist ein beweglicher Stuhl, der entlang von Laufschienen zwischen zwei Stockwerken in einer Immobilie verkehren kann. Der Treppenfahrstuhl unterscheidet sich damit vom Personenaufzug (s.u.), der wiederum einen eigenen Schacht besitzt und vor allem in mehrgeschössigen Gebäuden zum Einsatz kommt, damit beispielsweise Rollstuhlfahrer den Treppengang umgehen können.
  • Die beiden Begriffe Treppenlifter und Treppenlift bezeichnen das gleiche Gerät und sind somit von ihrer Bedeutung her identisch zum Treppenfahrstuhl.
  • Wie bereits erwähnt, verhält sich dies beim Personenaufzug gänzlich anders. Der Begriff Personenaufzug kann nämlich unterschiedlich interpretiert werden. In öffentlichen Gebäuden ist damit selten ein Treppenlift gemeint. Vielmehr zielt der Begriff in den allermeisten Fällen auf einen Aufzugschacht ab, der es ermöglicht, fernab der Treppe den Höhenunterschied zwischen zwei Stockwerken mithilfe einer technischen Konstruktion zu umgehen.
  • Ähnlich verhält es sich mit dem Treppenaufzug. Häufig ist auch unter dem Treppenaufzug ein Treppenlift zu verstehen, gleichsam könnte hiermit aber ebenfalls ein Aufzugsschacht gemeint sein.

Präzise Begriffsauswahl von entscheidender Bedeutung

Es ist wichtig, sich über die Bedeutung der einzelnen Begriffe Gedanken zu machen, da beispielsweise zahlreiche Zeitungsinserate, in denen eines der obigen Objekte verkauft wird, kein Bild neben dem Anzeigentext besitzen. Folglich kann die Vorstellung des Geräts vom Käufer komplett verfälscht sein. Bietet ein Inserent zum Beispiel einen Personenaufzug zum Verkauf an, kann damit mehreres gemeint sein. Wer darüber im Vorfeld Bescheid weiß, kann gezielter beim Anbieter Rückfragen stellen und ist somit seinem Wunschobjekt bereits einen Schritt näher.

Ebenso ist die richtige Begriffsauswahl notwendig, um bei einem eigenen Inserat die richtigen Interessenten anzusprechen. Wer versehentlich einen Aufzug statt einem Lift anbietet, verpasst womöglich die Chance, einen Käufer für seinen Treppenlift zu finden. Vorsicht ist also geboten!

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