Garantie und Wartungsverträge

Garantie und Wartungsverträge

  • Geschrieben von: Sven Schmidt

Bei Treppenliftkäufen ist stets viel Geld im Spiel. Kosten in Höhe von mehr als 10.000 Euro sind durchaus keine Seltenheit, da es einer Menge Vorarbeit für die Spezialanfertigungen bedarf und die Treppenliftkonstruktionen speziell auf die Bedürfnisse des Einzelnen abgestimmt werden müssen. Damit das Geld nicht fehlinvestiert ist und der Treppenlift nicht nach wenigen Wochen schon als Fehlkauf und verschwendetes Geld betrachtet werden muss, bieten viele Hersteller eine langlebige Garantielaufzeit an. In den allermeisten Fällen liegt die Garantiedauer bei zwei Jahren, manches Mal bieten Hersteller auch fünf Jahre Garantie.

Nach Ablauf der Garantie fallen womöglich hohe Kosten an

Ist die Garantielaufzeit abgelaufen, müssen Treppenliftkäufer in jedem Fall darauf achten und bedenken, dass sie von diesem Zeitpunkt an alle Kosten für eine eventuell anfallende Reparatur selbst übernehmen müssen. Aufgrund dessen schließen viele Treppenliftkäufer mit den Händlern bereits beim Kauf des Treppenlifts sogenannte Wartungsverträge ab.

Garantie ist ungleich Gewährleistung

Doch vorerst gilt es, den Terminus der Garantie genauer zu definieren. Garantie im Bezug auf den Treppenliftkauf bedeutet vor allem, dass der montierte Treppenlift alle qualitativen Standards erfüllen muss, um als richtig installiert zu gelten. Die Garantielaufzeit erteilt der Verkäufer auf freiwilliger Basis und schafft damit Vertrauen zwischen sich und dem Kunden. Im hart umkämpften Treppenliftmarkt geben nicht selten Garantielaufzeiten den Ausschlag für die Entscheidung eines Kunden für einen bestimmten Händler bzw. Hersteller. Dabei ist es wichtig zu betonen, dass die Garantie ungleich der Gewährleistung ist. Bei der Garantie handelt es sich um einen Vertrag. Die Gewährleistung wiederum ist eine gesetzliche Verpflichtung für all jene Defekte und Schäden am Gerät, die bereits im Moment des Einbaus Bestand hatten. Diese hat der Händler zu verantworten, folglich muss er auch für eine eventuelle Ausbesserung und Kostenübernahme sorgen. Die Gewährleistung stellt also sicher, dass die Arbeit des Monteurs sauber erledigt wird und nicht Geld für eine mangelhafte Gegenleistung gezahlt wird.

Auf die Garantie folgt der Wartungsvertrag

Nachdem die Garantie abgelaufen ist, greift ein Wartungsvertrag, sofern dieser beim Kauf abgeschlossen wurde. In einem Wartungsvertrag wird niedergeschrieben, dass sich der Treppenlifthersteller oder -händler um die regelmäßige Kontrolle des Treppenlifts kümmert. Die preislichen Konditionen können im Vertrag ebenfalls festgehalten werden, um ein böses Erwachen auf Seiten des Käufers beim Öffnen des Rechnungsumschlages zu umgehen.

All diese Verträge und Bestimmungen stellen sicher, dass die körperliche Unversehrtheit der beförderten Person bei der Benutzung des Treppenlifts in jedem Moment gewährleistet ist. Ein Treppenlift, der ein Risiko mit sich bringt, fördert nicht die Sicherheit, sondern sorgt eher für ein ständiges Unbehagen bei der bedürftigen Person. Eine regelmäßige Kontrolle ist daher wichtig und sollte möglichst schon im Vorfeld vertraglich geregelt werden.

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