Zuschuss der Pflegeversicherung

Zuschuss der Pflegeversicherung

  • Geschrieben von: Sven Schmidt

Die Pflegeversicherung beteiligt sich mit bis zu 4.000 Euro an den Kosten für den Treppenlift. Es ist dabei unerheblich, ob es sich um einen Sitzlift oder einen Plattformlift handelt. Für diese Beteiligung sind jedoch einige Voraussetzungen zu beachten:

  • Es muss mindestens Pflegegrad 1 vorliegen
  • Es wird nur ein Zuschuss pro pflegebedürftige Personen im Haushalt gewährt
  • Der Eigenanteil liegt bei 10% des anrechenbaren Betrages, höchstens aber 50% des monatlichen Bruttoeinkommens

Eine Anschaffung rein aus Altersgründen wird nicht bezuschusst.

Wege den Zuschuss zu erhalten:

  1. Beantragung eines Pflegegrades bei der zuständigen Pflegekasse
  2. Stellung des Antrags auf Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  3. Kostenvoranschlag an die Pflegekasse senden
  4. Originalbelege der Abschkussrechnung nachreichen

Bei der Beantragung stehen auch die Berater der Treppenlift Hersteller zur Seite. Die meisten Hersteller übernehmen auch den kompletten Papierkram für den Kunden, so dass man sich darum nicht kümmern muss. Stellt man einen Antrag auf Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ohne dass ein Pflegegrad vorliegt, wird automatisch eine Beantragung des Pflegegrades eingeleitet. Man muss sich also nicht an die oben erwähnt Reihenfolge halten.

Weitere Informationen:

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