Was das Treppenlift Leasing von der Miete unterscheidet
Sucht man im Hinblick auf den Erwerb eines Treppenlifts nach Möglichkeiten der Beschaffung, werden oftmals drei Möglichkeiten genannt:
Doch welcher Unterschied besteht überhaupt zwischen dem Treppenlift Leasing und der Treppenlift Miete?
Miete: Eigentumsrechte verweilen beim Eigentümer
Um diese Frage zu klären, soll zunächst ein Blick auf das Anmieten eines Treppenlifts geworfen werden. Bei der Miete verweilen die Eigentumsrechte grundsätzlich beim eigentlichen Eigentümer des Treppenlifts. Zumeist handelt es sich hierbei um einen Treppenlifthändler, der mit dem Vermieten seiner Objekte einen Verdienst erzielt.
Gleichzeitig bedeutet dies, dass der Mieter grundsätzlich nicht für den Treppenlift haftet, soweit dies nicht im Vorfeld anderweitig vertraglich festgelegt worden ist. Ist der Treppenlift also eines Tages defekt, so ist der Mieter finanziell und rechtlich gesehen aus dem Schneider, sofern der Defekt nicht aus einer mutwilligen Tat resultiert. Der Eigentümer müsste in diesen Fällen folglich für adäquaten Ersatz sorgen und diesen aus eigener Tasche zahlen.
Größte Unterschiede hinsichtlich Haftung und Garantie
Anhand dieses Beispiels wird schnell klar, worin der größte Unterschied zwischen der Miete und dem Leasing besteht. Beim Treppenlift Leasing geht diese Haftung nämlich auf die ausleihende Person über. Am ehesten lässt sich dies am Beispiel des Autoleasings demonstrieren. Baut ein Autofahrer einen Unfall mit dem geleasten Wagen, haftet er in vollem Umfang für die Reparatur- bzw. Ersatzkosten, was intuitiv eingängig ist.
Ein weiterer beachtenswerter Unterschied zwischen Leasing und Miete ist die Tatsache, dass der Treppenliftnutzer bei einem geleasten Treppenlift keinerlei Anspruch auf Garantie besitzt. Bei einer Miete wiederum kann die Garantiezeit einige Monate, wenn nicht sogar Jahre, betragen.
Daher ist es für die am Treppenlift interessierte Person wichtig, im Vorfeld die Vertragsinhalte genau zu lesen. Das persönliche Risiko, in finanzieller Hinsicht zu haften, ist bei einem geleasten Treppenlift im Normalfall deutlich erhöht, was sich unter Umständen vertraglich einschränken lässt.
Kosten vergleichbar
Eines haben allerdings trotz aller vorhandenen Unterschiede sowohl die Miete als auch das Leasing des Treppenlifts gemein: Gewöhnlicherweise fallen nämlich im regelmäßigen Turnus Kosten an, die an den Treppenlifteigentümer zu entrichten sind. Oftmals liegt dieser Betrag bei Treppenliften im Rahmen von ca. 50 bis 150 Euro monatlich, je nach Ausführung und Qualität des Objekts. Diese Beträge werden monatlich, quartals- oder jahresweise bezahlt.
Untenstehend sind der Übersicht halber noch einmal kurz und knapp die bedeutendsten Unterschiede zwischen Leasing und Mieten eines Treppenlifts aufgeführt:
Miete | Leasing |
im Schadensfall haftet der Eigentümer des Treppenlifts | im Schadensfall haftet Person, die den Treppenlift least |
Garantie- und Serviceleistungen im hohen Maße | wenige bis gar keine Garantie- und Serviceleistungen |
etwas höherer Tarif, da mehr Leistungen für Leistungsbezieher | etwas niedriger Tarif, da wenige Leistungen für Leistungsbezieher |
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