Mehrwertsteuer runter - auch bei Treppenliften?

Mehrwertsteuer runter - auch bei Treppenliften?

  • Geschrieben von: Sven Schmidt

Eine geradezu revolutionäre Idee schwirrt derzeit auf dem Markt für Treppenlifte umher. Der Steuersatz für den Erwerb eines Treppenlifts liegt derzeit bei 19%. Das bedeutet einen Aufschlag von knapp einem Fünftel des Netto-Preises. Doch ist das überhaupt gerechtfertigt? Immer mehr Stimmen werden laut, die eine Umstellung auf den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7% verlangen, der beispielsweise auch für Bücher und Lebensmittel gilt.

Ganz abwegig ist dieser Vorschlag, der vereinzelt sogar schon an das Bundesfinanzministerium gerichtet wurde, nicht. Denn auch ein Treppenlift kann als lebensnotwendiges Gerät gesehen werden, da es zu einem großen Teil zur Lebensqualität der körperlich eingeschränkten Person beiträgt. Ein kleines Rechenexempel verdeutlicht, wie groß der Einfluss des Mehrwertsteuersatzes auf den Gesamtpreis ist:

Für das Rechenexempel gehen wir von einem Treppenlift aus, dessen Erwerb netto 10.000 Euro kostet. Bei einem Steuersatz von 19% fallen also 1.900 Euro an Steuern an. Insgesamt ergibt sich eine zu zahlende Summe von 11.900 Euro. Liegt der Steuersatz hingegen bei ermäßigten 7%, dann sind Steuern von 700 Euro fällig. Folglich zahlt man als Betroffener insgesamt 10.700 Euro. Das macht brutto eine Differenz von 1.200 Euro, von denen sich die körperlich eingeschränkte Person vieles anderes leisten kann.

Bemerkenswert ist, dass schon heute Rollstühle, Einkaufstrolleys und viele weitere Geräte zur Mobilitätsförderung mit nur 7% besteuert werden. Nur Treppenlifte stellen die Ausnahme dar, was Kritiker auf den Plan ruft. Seit mehreren Jahren wird eine gleiche Besteuerung auf diesem Gebiet gefordert und erwartet.

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