Verbraucherzentralen warnen vor Tücken

Verbraucherzentralen warnen vor Tücken

  • Geschrieben von: Sven Schmidt

Wo viel Geld im Spiel ist, sind in der Bundesrepublik Deutschland die Verbraucherzentralen nicht fern. Das Thema Treppenlifte steht weit oben auf den Listen mit denjenigen Objekten, bei denen dem Kunden unter Umständen Schäden im vier- bis fünfstelligen Bereich entstehen können. Aufgrund dessen soll dieser Artikel kurz skizzieren, auf welche Punkte die Verbraucherzentralen hierzulande im Bezug auf den Treppenliftkauf besonders aufmerksam machen.

  • Tücke 1: Drängen zum Vertragsabschluss

Als Kunde sollte man sich beim Treppenliftkauf niemals genötigt fühlen, einen Vertrag für einen Treppenlift zu unterschreiben. Einige unseriöse Treppenlifthändler wissen um ihre profitable Stellung, da die bedürftige Person unverzüglich einen Treppenlift benötigt, allerdings wenig Fachexpertise besitzt. Daher ist es das gute Recht des Bedürftigen und seiner Angehörigen, also das gute Recht der Kunden, sich vor dem Kauf zunächst einmal ausgiebig beraten zu lassen. Mitunter sollte dies bei mehreren Händlern erfolgen, um ein möglichst objektives Bild davon zu erhalten, welche Treppenlifte sich für den Einbau tatsächlich eignen würden.

Ein seriöser Treppenlifthändler weist auf die Vorzüge seines Angebots hin, überlässt die letzte Entscheidung aber auf jedem Fall dem Kunden. Er kann auf Finanzierungsmöglichkeiten hinweisen, doch auch dort obliegt die endgültige Entscheidungsgewalt denjenigen, die letzten Endes die Kosten für die Installation tragen. Und das ist nicht der Treppenlifthändler.

  • Tücke 2: Überhasteter statt richtiger Einbau

Treppenlifthändler stehen untereinander in immensem Konkurrenzkampf. Aufgrund dessen überbieten sie sich gegenseitig in den Anpreisungen ihrer Wertarbeit. "Unverzügliche" Montagen und "Maßanfertigungen innerhalb eines Tages" mögen zwar eine herausragende Leistung sein, doch sind sie angesichts der knappen Zeitspanne auch eine äußerste Seltenheit. So trägt der oder die Bedürftige unter dem Strich für das Risiko, wenn der Treppenlift eben doch nicht fachgerecht eingebaut worden ist.

Ein seriöser Treppenlifthändler wiederum bietet sogar die Erstfahrt an. Er übernimmt also zumindest das Risiko während der ersten Fahrt und demonstriert anhand dessen, dass sich das Gerät in einwandfreiem Zustand befindet. Ebenso sollten Bedürftige besonders am Anfang auf Geräusche achten, die auf einen falsch montierten Treppenlift hinweisen.

  • Tücke 3: Unsachgerechter Treppenlift

Ein Treppenlift sollte dazu dienen, der bedürftigen Person möglichst viel Kontrolle über die eigene Mobilität zu ermöglichen. Gleiches gilt für die Manövrierung des Treppenlifts. Natürlich ist es nicht in allen Fällen möglich, dass der oder die Bedürftige den Treppenlift selbst bedient, doch sollte der Treppenlift dann zumindest den neuesten Sicherheitsstandards genügen, um Zwischenfälle während der Nutzung auszuschließen.

Besitzt das eingebaute Modell keinerlei Sicherheitsvorrichtungen, ist von einer Nutzung dringend abzuraten. Im simpelsten Fall lässt sich ein unseriöser Treppenlifthändler daran erkennen, dass er einer dauerhaft an den Rollstuhl gebundenen Person einen Sitzlift empfiehlt. Bisweilen hat man noch nie von solch einem Fall lesen können, doch bleibt zu hoffen, dass dies auch weiterhin so sein wird und es in deutschen Haushalten nie zu einer solchen Situation kommt.

  • Tücke 4: Gleiche Leistung - unterschiedliche Preise

Die Preise für Treppenlifte unterscheiden sich stark voneinander. Selbst gleiche Modelle können bei unterschiedlichen Händlern gut und gerne bis zu 1.000 Euro und mehr teurer sein. Es lohnt sich, ein scharfes Auge auf die Konkurrenten zu werfen, um somit mit dem Treppenlifthändler einen fairen Preis aushandeln zu können. Auf zu teure Preise sollte schärfstens hingewiesen werden.

  • Tücke 5: Bauvorschriften

Der Laie mag die Bauvorschriften im eigenen Bundesland nicht kennen, doch muss alleine schon der Versicherungen wegen strengstens auf die Einhaltung dieser geachtet werden. Das Treppenliftunernehmen ist dafür zuständig, die notwendigen Genehmigungen einzuholen. Kunden sollten daher die fälligen Rechnungen erst dann begleichen, wenn sichergestellt ist, dass der Treppenlift tatsächlich allen gängigen technischen Standards und den örtlichen Bauvorschriften entspricht.

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