Zuschuss der Pflegekasse steigt ab Januar auf 4.000 Euro

Zuschuss der Pflegekasse steigt ab Januar auf 4.000 Euro

  • Geschrieben von: Sven Schmidt

Lange Zeit ist in Deutschland debattiert worden, ob der Beitrag der Pflegeversicherung zu Umbaumaßnahmen erhöht werden soll. Zum 01. Januar 2015 scheint sich nun einiges zu ändern. So wird auf Grundlage des 2,4 Milliarden Euro umfassenden "Pflegestärkungsgesetzes" unter Berücksichtigung einer Eigenbeteiligung der maximale Zuschussbeitrag bei Umbaumaßnahmen von früher 2.557 Euro auf maximal 4.000 Euro ansteigen. Wohnen mehrere Anspruchsberechtigte auf einen Zuschuss der Pflegeversicherung zusammen, steigt die Bezuschussung auf bis zu 16.000 Euro an. Eine Baumaßnahme wird allerdings nur bezuschusst, sofern sie nach der Zuschussbewilligung von Seiten der Pflegekasse begonnen wird.

Gegenüber der früheren Situation ist die Gestzesänderung ein entlastender Vorteil für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige, denn auch allgemein steigen die Leistungsbeiträge der Pflegeversicherung erheblich an. Stationäre Pflege wird somit übrigens ebenfalls attraktiver.

Die Bezuschussung für Umbaumaßnahmen kann beispielsweise genutzt werden, wenn

  • ein Bad altersgerecht gestaltet wird
  • ein Treppenlift im Treppenhaus den Zugang zu Räumlichkeiten erschließt
  • der Eingangsbereich einer Immobilie alterszugänglich ausgebaut wird
  • usw.

Damit profitieren von der neuen Gesetzeslage alle Hilfsbedürftigen, die in einer Pflegestufe eingestuft wurden. Auch hier dürfte sich übrigens noch einiges ändern: Das bisherige System der Pflegestufen 0, 1, 2 und 3 wird laut Bundesminister Gröhe aufgeweicht und die Anzahl der Stufen voraussichtlich erweitert. Als pflegebedürftig gilt hierzulande nebenbei bemerkt, wer über eine feste Dauer täglich Hilfe aus den Händen anderer Menschen benötigt, um ein Grundmaß an Lebensqualität bewahren zu können. Hierzu gehört

  • das Waschen und Reinigen des Körpers
  • das An- und Ausziehen von Klamotten
  • die Zubereitung und Einnahme von Mahlzeiten und Getränken
  • etc.

Je nach Schwere der körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkung variiert die Höhe der Bezuschussung. Um einen Pflegezuschuss von Seiten der Krankenkassen zu beantragen, genügt in aller Regel ein Anruf bei den Krankenkassen. Diese lassen dann vom MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) den speziellen Fall prüfen.

Pflegebedürftige und deren Angehörige besitzen die Möglichkeit, sich kostenlos bei einem Pflegestützpunkt über die aktuellen Änderungen zu informieren. So kann geklärt werden, ob eine Verbesserung der persönlichen Situation entsprechend der aktuellen gesetzlichen Lage möglich ist.

Weitere wichtige Änderungen im Zuge des "Pflegestärkungsgesetzes" können dieser Informationsseite des Bundesministeriums für Gesundheit entnommen werden:

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