Pflegereform sieht mehr Mittel für Treppenlift Käufer vor

Pflegereform sieht mehr Mittel für Treppenlift Käufer vor

  • Geschrieben von: Sven Schmidt

Positive Neuigkeiten für Treppenlift Käufer und Pflegebedürftige: Die Pflegereform, die hauptsächlich im Jahr 2017 umgesetzt werden soll, sieht schon jetzt Verbesserungen in finanzieller und qualitativer Hinsicht vor. Oberste Prämisse der Pflegereform, die derzeit von Gesundheitsminister Hermann Gröhe und seinem Ministerium umgesetzt wird, ist es, den benötigten Zeitaufwand für eine Pflegeleistung in den Hintergrund zu rücken, damit vielmehr die individuelle Lebenslage der bedürftigen Person ausschlaggebend für die staatliche Bezuschussung ist.

Mehr Pflegebedürftige in Altenheimen statt im heimischen Wohnzimmer

Unter anderem sollen mehr Pflegebedürftige die Chance auf einen Platz im Altersheim erhalten, da ein Großteil bislang zu Hause von Angehörigen oder durch Leistungen ambulanter Dienste versorgt wird. Dem Staat gehen hierdurch Einnahmepotenziale verloren, da Angehörige ebenfalls zu Hause bleiben statt einer geregelten Arbeit nachzugehen. Hierzu soll der Pflegeberuf attraktiver gestaltet werden, wobei auch auf fachfremde Hilfskräfte zurückgegriffen werden soll, um die Arbeit der ausgebildeten Kräfte zu erleichtern. Die Leistungen in Pflegeheimen sollen dadurch verbessert werden.

Finanzielle Förderung von Haushaltshilfen

Ferner können Pflegebedürftige fortan bis zu 100 Euro erhalten, wenn sie von diesem Geld eine Alltagshilfe im Haushalt bezahlen. Dies kann zum Beispiel eine nahestehende Person sein, die den Haushalt erledigt oder wichtige Einkäufe im Namen der bedürftigen Person tätigt.

Fünf statt drei Pflegestufen: Mehr Geld für Treppenliftkäufer

Der wohl bedeutsamste Unterschied zum bisherigen Pflegekonzept dürfte die Einführung zwei weiterer Pflegestufen sein. Statt bislang drei Pflegestufen soll es künftig fünf Pflegestufen geben. Für Treppenlift Käufer könnte dies bedeuten, dass die Zuschüsse von Seiten der gesetzlichen Pflegeversicherung ansteigen. Momentan ist von einem Anstieg des Höchstsatzes von bislang 2.557 Euro auf ungefähr 4.000 Euro die Rede. Zudem steigen die Bezuschussungen im Falle häuslicher und stationärer Pflege um etwa vier Prozent an.

6 Milliarden Euro Gesamtkosten

Natürlich läuft dieser Prozess nicht ohne Kosten ab. Insgesamt dürfte die Pflegereform satte sechs Milliarden Euro verschlingen. Dies spiegelt sich unter anderem darin wider, dass der Beitragssatz zur Pflegeversicherung für alle gesetzlich Versicherten in den kommenden drei Jahren, also von 2015 bis 2017, jeweils um 0,05% ansteigt. Alleine dies bedeutet Mehreinnahmen von 3,6 Milliarden Euro für den Bund. Ein Drittel davon wird benötigt, um den Folgen des demografischen Wandels Einhalt gebieten zu können, da mit der Alterung der Gesellschaft natürlich auch der Anteil der Pflegebedürftigen relativ zunimmt.

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