Treppenlift Förderung vom Integrationsamt erhalten

Treppenlift Förderung vom Integrationsamt erhalten

  • Geschrieben von: Sven Schmidt

Bei der Suche nach einem Finanzierer von Treppenliften stellen zahlreiche Bedürftige fest, dass sich ein Finanzierungspartner schwieriger finden lässt als gedacht. Kaum jemand denkt allerdings bei den möglichen Finanzierungspartnern an das Integrationsamt. Das Integrationsamt ist nämlich dafür verantwortlich, dass schwerbehinderte Menschen bessere Möglichkeiten im Arbeitsleben erhalten und aktiv am Arbeitsleben partizpieren können. Dieser Beitrag widmet sich daher den Förderungsmöglichkeiten durch die Integrationsämter. Im Wesentlichen beleuchtet der Artikel die Fragen:

  • Was sind die Aufgaben des Integrationsamtes?
  • Werden Treppenlifte vom Integrationsamt bezuschusst?
  • Falls ja: Welche Bedingungen müssen dafür erfüllt werden und wie hoch fällt der Zuschuss aus?
  • Wo informiere ich mich am sinnvollsten über die möglichen Zuschüsse von Integrationsämtern?

Hauptaufgabe: Integration schwerbehinderter Menschen in den Arbeitsalltag

Grundsätzlich sorgt das Integrationsamt dafür, jene rechtlichen oder natürlichen Personen mit finanziellen Mitteln zu fördern, die sich dafür einsetzen, dass schwerbehinderte Menschen am sozialen Arbeitsleben partizipieren können. Hierfür erhalten sie die sogenannten Ausgleichsabgaben, welche von Arbeitgebern entrichtet werden, deren Zahl an schwerbehinderten Menschen unterhalb der gesetzlichen Linie liegt. Deren entrichtete Abgaben werden anschließend umverteilt. Empfänger der Leistungen sind Arbeitgeber, die Arbeitsplätze schaffen oder sichern, indem sie eine für die schwerbehinderten Mitarbeiter notwendige Investition tätigen. Eventuelle Produktionsnachteile und höhere Kosten durch die Anstellung schwerbehinderter Mitarbeiter sollen auf diesem Wege ausgeglichen werden. Letzten Endes besteht das Ziel darin, dass schwerbehinderte Menschen ihren Wunschberuf entweder ergreifen oder behalten können und damit in die Arbeitsgesellschaft integriert werden.

Die genauen gesetzlichen Bestimmungen für die Aufgaben des Integrationsamtes können komplett hier nachgelesen.

Bezuschussung nur am Arbeitsplatz

So kommt es eben auch, dass Treppenlifte bezuschusst werden, sofern sie dafür gedacht sind, schwerbehinderten Menschen den Zugang zur Arbeitsstätte zu ermöglichen. Meistens liegt die Förderung bei vier Fünfteln der Kosten, in einigen Fällen werden sogar sämtliche anfallenden Kosten vom Integrationsamt übernommen.

Doch eines vorweg: Wer vom Integrationsamt eine Bezuschussung für einen privat genutzten Treppenlift verlangt, wird damit keinen Erfolg haben. Integrationsämter bezuschussen lediglich jene Käufe von Treppenliften, die schwerbehinderten Menschen dazu dienen, ihre Arbeit überhaupt erst vollumfänglich verrichten zu können.  Liegt beispielsweise ein Büro unerreichbar für Rollstuhlfahrer oder Gehbehinderte in einem oberen Stockwerk, so erhält maximal der Besitzer einer Arbeitsstätte einen Zuschuss, um der bedürftigen Person den Zugang zum dortigen Arbeitsleben zu ermöglichen. Das Geld kann dann für einen Aufzug, eine Rampe am Hauseingang oder einen Treppenlift genutzt werden. Der Arbeitnehmer selbst erhält aus diesem Zuschusstopf nur die am Ende des Prozesses verrichtete Leistung. Direkt wird er finanziell nicht gefördert.

Diverse Bedingungen zu beachten

Es gilt dennoch, auf einige Bedingungen zu achten. So kommt es nur zu einer Bezuschussung durch das Integrationsamt, wenn vorher kein anderer sozialer Träger in die Pflicht genommen werden kann. Hierzu zählt beispielsweise die Unfallversicherung. Zudem muss der Arbeitnehmer schwerbehindert oder zumindest in gleichrangigem Stadium arbeitseingeschränkt sein. Damit es zu keinem Sozialschmarotzertum kommt, muss das Dienstverhältnis zwischen Arbeitgeber und schwerbehindertem Arbeitnehmer unbefristet sein. Andernfalls könnten sich Arbeitgeber die Bezuschussung erschleichen und wenig später für die Entlassung des Arbeitnehmers sorgen. Diesen Fall möchten die Integrationsämter natürlich ausschließen. Außerdem werden lediglich Hilfsmittel bezuschusst und damit keine Anschaffungen, die die Arbeit unmittelbar abnehmen. Die Arbeitstätigkeit selbst muss dementsprechend von der behinderten Person durchgeführt werden. Noch einmal in Listenform zusammengefasst:

  • Kein anderer sozialer Träger ist verantwortlich
  • Der Arbeitnehmer ist schwerbehindert
  • Das Dienstverhältnis mit dem schwerbehinderten Arbeitnehmer ist unbefristet
  • Die Anschaffung stellt nur ein Hilfsmittel dar

Subsidiaritätsprinzip übertragbar auf Informationseinholung

Ähnlich des Subsidiaritätsprinzipes ist es sinnvoll, wenn sich Treppenlift Bedürftige und deren Arbeitnehmer möglichst beim nächsten und für den betreffenden Fall zuständigen Integrationsamt weiter beraten lassen. Deswegen sind regionale Integrationsämter natürlich vorerst einmal vorzuziehen. Falls diese nicht bezuschussen, kann es sich auszahlen, bei Stiftungen oder anderen Finanzierungspartnern nachzufragen, die auf privater Ebene für eine finanzielle Förderung Bedürftiger sorgen.

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