Was es vor und nach Kauf und Einbau zu beachten gilt

Was es vor und nach Kauf und Einbau zu beachten gilt

  • Geschrieben von: Sven Schmidt

Ein Investment in die Zukunft soll ein Treppenlift sein und genau das muss man als Käufer auch erreichen. Damit dies gelingt, müssen hinsichtlich Qualität, Service, Beratung, Einbau und Planung einige Dinge noch vor dem Kauf des jeweiligen Treppenlifts geklärt werden. In jedem Fall sollte der Anbieter sorgfältig ausgewählt werden und das Gesetzliche geklärt sein. Wie das gelingt, soll die folgende Liste anhand einzelner Fragen demonstrieren:

  • Hat der Wohnungseigentümer, sofern sie in einem Mietverhältnis stehen, sein Einverständnis für den Treppenlift gegeben?

  • Bei Notwendigkeit in ihrem Bundesland: wurde ein Bauantrag von Ihrer Seite aus gestellt?

  • Wurde Ihnen eine Baugenehmigung ausgestellt?

  • Welche Unternehmen können mir beim Einbau des Treppenlifts helfen? Sind sie vertrauenswürdig? Stellen Sie einen Preisvergleich an und fragen Sie die Händler nach persönlicher Beratung. Zumeist bieten Treppenlifthändler auch Probefahrten an, sodass man den Treppenlift praktisch testen kann. Setzen Sie sich mit dem finanziellen Aspekt des Kaufs auseinander.

  • Lassen Sie den Treppenlift ordnungsgemäß prüfen, am besten von einer unabhängigen Person.

Im Folgenden beginnt dann das letztendliche Verkaufsgespräch zwischen Treppenlifthändler und dem Käufer.

  • Geben Sie dem Treppenlifthändler detaillierte Informationen über den körperlichen Zustand der betroffenen Person. Fragen Sie ihn zeitgleich, welche Probleme ein Treppenlift mit sich bringen kann. Helfen können hierbei Fragen wie: wie viel Strom verbraucht ein Treppenlift? Ist ein Treppenlift während des Betriebes laut? Und vor allem: ist die Sicherheit der betroffenen Person wirklich dauerhaft gegeben? Bringt der Treppenlift Sicherheitsrisiken mit sich?

Insbesondere sollte vor dem Kauf auch überlegt werden, ob nicht ein gebrauchter Treppenlift ausreicht. Dieser bringt den Vorteil mit sich, erheblich günstiger zu sein.

Weiterhin muss man nach dem Kleingedruckten im Vertrag fragen, den man mit dem Treppenlifthändler schließt. Dazu gehört die Thematik, ob der Anbieter Mängel am Treppenlift im Rahmen der Garantiezeit kostenlos behebt oder ob er dafür zusätzliche Rechnungen stellt. Wichtig ist ebenso die Frage, ob er auch am Wochenende oder nachts bei ernsthaften Problemen mit dem Gerät vor Ort wäre. Ferner steht natürlich die Frage im Raum, wie hoch die anfallenden Servicekosten wären und wie lange die Gewährleistung andauert.

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