Förderprogramm "Mehrgenerationenwohnen" der Sächsischen Aufbau Bank verspricht Zuschüsse

Förderprogramm "Mehrgenerationenwohnen" der Sächsischen Aufbau Bank verspricht Zuschüsse

  • Geschrieben von: Sven Schmidt

Wie praktisch jeder Treppenlift Interessent weiß, sind Treppenlifte alles andere als günstig. Kein Wunder, dass fast jeder Käufer nach Finanzierungsmöglichkeiten sucht, die zwar eigentlich zahlreich, doch im Bedarfsfall rar gesät sind und nicht immer einen Zuschuss leisten. Da trifft es sich gut, dass die Sächsiche Aufbau Bank (SAB) ein Förderprogramm ins Leben gerufen hat, das sich Mehrgenerationenwohnen tauft. Was hat es damit auf sich und wer profitiert von diesem Förderprogramm? Wie genau sehen die Zuschüsse aus?

Umbaumaßnahmen werden finanziell bevorteilt

Beim "Mehrgenerationenwohnen" werden Baumaßnahmen gefördert, die mit Blick auf den demografischen Wandel innerhalb der Gesellschaft Wohnraum an veränderte Wohnbedürfnisse anpassen. Sämtliche Eigentümer, denen Wohnram gehört, sowie Bauherren, die eine Immobilie kaufen und für einen Umbau sorgen, können theoretisch den Zuschuss erhalten.

Günstiges Darlehen mit 25 Jahren Laufzeit

Doch wie sieht der Zuschuss genau aus? Es handelt sich bei den Fördermitteln zwar um keine Bezuschussung im klassischen Sinne, dafür aber um ein besonders günstiges Darlehen. Die Darlehenshöhe bemisst sich am jeweiligen Vorhaben und ist auf 25 Jahre Laufzeit ausgesetzt. Für alle Jahre gilt ein Sollzinssatz von 1,0 Prozent p.a. sowie eine Tilgungsrate von ca. 3,75% p.a.. Die Auszahlung erfolgt bis zu einer Darlehenssumme von 25.000 Euro im vollen Umfang nach Abschluss der Maßnahme, wohingegen bei höheren Darlehenssummen eine Aufteilung der Darlehenssumme in drei Teilbeträge möglich ist.

Gebäude müssen älter als 10 Jahre sein

Zu den Vertragskonditionen gehört unter anderem, dass ein gefördertes Bestandsgebäude mindestens elf Jahre alt sein muss. Zudem dürfen öffentlich-rechtliche Vorschrfiten dem Bauvorhaben nicht im Wege stehen. Die Zweckbindungsfrist setzt voraus, dass der Wohnraum innerhalb der 25 Jahre keiner anderen Nutzung zugeführt und nicht zurückgebaut werden darf. Weitere Informationen zu den Konditionen für Antragsteller finden sich unter dem oben gegebenen Link.

Wer sich letzten Endes für die Beantragung eines Darlehens bei der SAB entscheidet, muss die folgenden Schritte durchlaufen, um die Fördermittel zu erhalten:

  1. Umbaumaßnahmen bestimmen und anfallende Kosten zusammenstellen
  2. Bei der SAB den entsprechenden Antrag stellen
  3. Durch Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Darlehensvertrages für die Bewilligung sorgen
  4. Umbau-/Baumaßnahmen entsprechend der Absprachen durchführen
  5. Auszahlung nach Maßnahmenabschluss bei der SAB beantragen
  6. Bei Beantragung der Schlussauszahlung: Verwendungsnachweis liefern und Bestätigung der fachgerechten Ausführung durch Sachverständigen erbringen

Dementsprechend sind es nur wenige und vor allem nachvollziehbare Schritte, die notwendig sind, um eine Bezuschussung von der Sächsischen Aufbau Bank zu erhalten. Wer die Kriterien erfüllt, erhält ein günstiges Darlehen, mit dem der Treppenlift zu günstigen Konditionen und zu großen Teilen finanziert sein dürfte.

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