Unterstützung durch die Kriegsopferfürsorge

Unterstützung durch die Kriegsopferfürsorge

  • Geschrieben von: Sven Schmidt

Im Bundesversorgungsgesetz (BVG) der Bundesrepublik Deutschland ist die sogenannte Kriegsopferfürsorge geregelt. Salopp formuliert entschädigt sie alle Kriegsopfer, die in Folge des Krieges mit Leid jedweder Art zu kämpfen haben, auf monetäre und nicht-monetäre Art und Weise.

Wer erhält Leistungen von der Kriegsopferfürsorge?

Detaillierter erhalten "gesundheitlich beeinträchtigte Personen (sogenannte Beschädigte), die eine Grundrente nach § 31 BVG beziehen oder einen Anspruch auf Heilbehandlungnach § 10 Abs. 1 BVG haben", "Hinterbliebene, die Leistungen nach §§ 38 ff. BVG beziehen (Witwen, Witwer, Lebenspartner/innen, Waisen, Elternpaare und Elternteile)" sowie "Beschädigte für ihre überwiegend unterhaltenen Familienangehörigen, soweit diese ihren Bedarf nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen decken können" Leistungen der sogenannten Kriegsopferfürsorge. Mitunter können aber beispielsweise auch aktuelle Soldatinnen und Soldaten, Zivildienstleistende und politische Häftlinge solche Mittel für sich beanspruchen.

Treppenlift durch Wohnungshilfe abgedeckt

Im Zusammenhang mit dem Kauf eines Treppenlifts ist dabei insbesondere die sogenannte Wohnungshilfe von hoher Bedeutung. Wohnungshilfe erhalten laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales "unter anderem Schwerbeschädigte, die aufgrund der Schädigungsfolgen bauliche Veränderungen des vorhandenen Wohnraums benötigen".

Zu den baulichen Veränderungen gehören etwa die Installation eines Treppenlifts oder der Einbau einer Rollstuhlrampe.

Drei Bedingungen für Leistungserhalt

Damit man nun tatsächlich Hilfsleistungen durch die Kriegsfürsorge erfüllt, müssen drei Bedingungen erfüllt sein.

  1. Der Versorgungsanspruch muss durch den Träger der Kriegsopferversorgung anerkannt sein.
  2. Der Bedarf muss ökonomisch vorliegen. Dies sorgt dafür, dass arme Menschen eher als reiche Menschen unterstützt werden. Somit ist zugleich sichergestellt, dass all diejenigen, die aufgrund der Einschränkung keine eigenen regelmäßigen Einkünfte und dadurch kein Vermögen mehr besitzen, finanziell unterstützt werden.
  3. Ein entsprechender Antrag muss vorliegen.

Der Fokus liegt hierbei nicht unbedingt auf der finanziellen Unterstützung. Vielmehr sorgt die Wohnungshilfe der Kriegsopferfürsorge dafür, dass die bedürftige Person in "Wohnungs- und Siedlungsangelegenheiten sowie in der Mitwirkung bei der Beschaffung und Erhaltung ausreichenden und gesunden Wohnraums" genügend Unterstützung erhält.

Nur bei besonderer Notwendigkeit des Umbaus der Wohnung werden finanzielle Mittel bereitgestellt. Folglich wird in allererster Linie auch ein Umzug ins Auge gefasst. Erst wenn ein solcher, wegen welcher Gründe auch immer, ausgeschlossen ist, wird ein Treppenliftkauf finanziell unterstützt. Eine Lösung also, die durchaus nachvollziehbar ist und dennoch Bedürftige nicht im Stich lässt.

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