Was man über Garantie & Gewährleistung wissen muss

Was man über Garantie & Gewährleistung wissen muss

  • Geschrieben von: Sven Schmidt

Interessiert man sich für einen Treppenlift, weiß man, dass eine Menge Geld im Spiel ist. Häufig geht es bei abgeschlossenen Verträgen zwischen Treppenliftkäufer und Treppenlifthändlern vor allem um die Garantie, die der Hersteller für sein Produkt bietet. Wie die Gewährleistung gehandhabt wird, wissen allerdings nur die wenigsten Käufer. Auch bei Treppenliften muss der Hersteller verpflichtend gewährleisten, dass er das Modell in einwandfreiem Zustand ausliefert und installiert. Er muss sich darüber im Klaren sein, dass er anfangs dafür haftet, wenn das Gerät ohne äußeren Einfluss plötzlich funktionsuntüchtig ist.

Bröselt man das Thema juristisch auf, kann man vor allem auf §434 BGB verweisen, der den Sachmangel behandelt. In diesem wird schriftlich fixiert, dass der Vertragsgegenstand vollständig geliefert und funktionstüchtig sein muss. Es reicht bereits eine mangelhafte Anleitung zur Installation des Treppenlifts und der Treppenlifthändler macht sich juristisch angreifbar. Daher muss ein gewisser Qualitätsstandard verpflichtend geboten sein.

Insofern besitzt der Käufer auf jeden Fall eine Gewährleistungsfrist, die in der Regel zwei Jahre beträgt. Innerhalb der ersten sechs Monate muss der Verkäufer nachweisen können, dass er den Lift ordnungsgemäß installiert hat. Danach muss der Käufer beweisen, dass es schwerwiegende Mängel bei der Montage gegeben hat.

Aufgrund der Gewährleistung kann man sich weitestgehend sicher sein, im Zweifelsfall Recht zu erhalten, wenn das Gerät nicht wie erwartet funktioniert.

Garantie kann zusätzlich individuell mit dem Händler vereinbart werden und ist ein zentraler Gegenstand des Kauvertrages. Möchte er keinen Garantieanspruch geben, ist das sein gutes Recht, üblicherweise aber wird über einen Zeitraum von mehreren Wochen bis mehreren Monaten Garantie für den Treppenlift geboten. Dies gibt dem Käufer die notwendige Sicherheit, Geldsummen in Höhe von vier- bis teilweise sogar niedrigen fünfstelligen Beträgen auszugeben.

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