Treppenlift Förderung und Bezuschussung in der Schweiz
Der Schweiz haftet gemeinhin das hierzulande verpönte Wort "Steuerparadies" an. Viele Besserverdienende aus Deutschland und anderen Nationen strömen in die Schweiz, um von den dortigen Steuersätzen zu profitieren. Doch wie steht es tatsächlich um den Staat? Ist dadurch tatsächlich auch schon für alle gesorgt? Am Beispiel Treppenlift soll das im Folgenden thematisiert werden.
Ausdruck für die in gewisser Hinsicht vorhandene Schieflage ist die Tatsache, dass Kauf und Einbau eines Treppenliftes in der Konföderation Schweiz nur unzureichend bezuschusst werden. Auf gut deutsch bedeutet das: ein System der finanziellen Bezuschussung wie beispielsweise durch eine Pflegeversicheurng kennt die Schweiz nicht.
Wer einen Treppenlift erwerben möchte, muss in der Regel also für die volle Summe der Kosten aufkommen. Anders ist das bei Invalidität.
Allerdings gibt es - wie in jedem Gesetz der Welt - Ausnahmeregelungen. Manches Mal ist nämlich der Bauträger verpflichtet, für einen barrierefreien Zugang zu sorgen. Das ist vor allem aber bei öffentlichen Institutionen der Fall, sodass der Staat die Kosten auf die Schultern der Bevölkerung verteilen kann. Muss ein Bauträger eine private Immobilie umrüsten, muss dieser für alle Kosten aufkommen. Einen Kompromiss kennt das System der Eidgenossenschaft hier nicht.
In Fällen, in denen mit einer Bezuschussung gerechnet werden kann, handelt es sich zumeist um eine sogenannte "individuelle Anpassung" für eine Person, die schwerwiegende körperliche Beeinträchtigungen besitzt. Bei beiden genannten Vorgängen tritt gewöhnlich eine Versicherung ein und übernimmt damit den größten Anteil der Kosten.
Der Unterschied zum deutschen Sozialsystem besteht darin, dass das System nur auf drei statt wie in Deutschland auf fünf Säulen fußt. Das System der Schweizerischen Eidgenossenschaft kennt allerdings auch ein pluralistisches Versicherungssystem. Es existieren sogenannte Invalidenversicherungen, staatliche und mehr oder weniger obligatorische Sozialversicherungen. Diese greifen für gewöhnlich dann, wenn Menschen ihrer Existenzgrundlage beraubt werden, was in gewissem Maße der Fall ist, wenn man sich nicht mehr ohne einen Treppenlift durch seine eigene Immobilie bewegen kann. Dann kann unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Bezuschussung durch die öffentliche Hand gerechnet werden.
Offensichtlich ist also, dass in der Schweiz deutlich mehr Treppenlifte aus privater Hand erworben werden. Besonders in Relation zur Bundesrepublik Deutschland werden erheblich weniger Treppenlifte verkauft, auch prozentual zur Bevölkerung gesehen. Ob das nun ein gutes Zeichen ist? Das kommt darauf an, wie man es deutet. Als sonderlich sozialförderlich stellt sich die Konföderation dadurch allerdings im ersten Moment nicht heraus. Andererseits kann man argumentieren, dass dadurch jeder, der etwas benötigt (in diesem Fall eben einen Treppenlift), den Preis dafür auch selbst zu tragen hat. In einer modernen Marktwirtschaft kein unüblicher Vorgang.
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