Wer repariert meinen Treppenlift?

Wer repariert meinen Treppenlift?

  • Geschrieben von: Sven Schmidt

Wie alle technischen Geräte leiden auch Treppenlifte früher oder später am Verschleiß, der durch die alltägliche Nutzung entsteht. Daher ist es gesetzlich vorgeschrieben, den Treppenlift in regelmäßigen zeitlichen Abständen auf seine Funktionstüchtigkeit kontrollieren zu lassen. Doch was sollte man als Treppenliftbesitzer tun, wenn bei der Routineuntersuchung Mängel vorliegen oder man bei der Benutzung des Geräts erhebliche Defizite feststellt? Wer repariert den Treppenlift kostengünstig und welche Rechte besitzt man gegenüber dem Treppenlifthändler?

Gewöhnlich verbleiben Kunden und Händler auch nach dem Treppenliftkauf noch in Kontakt, denn bei Kaufabschluss wird in aller Regel ein Servicevertrag abgeschlossen. Mit diesem hat man als Treppenliftkäufer ein Anrecht darauf, im Falle eines erheblichen technischen Mangels eine kostengünstige und manches Mal sogar kostenlose Reparatur in Anspruch nehmen zu dürfen. Ohnehin besteht auf viele Treppenlifte eine Garantiezeit, in der die reibungslose Funktionstüchtigkeit des Treppenlifts von Seiten des Händlers garantiert wird. Insofern ist man als Besitzer eines Treppenlifts vielseitig abgesichert.

Neben dem Händler, der den Treppenlift verkauft hat, kann man aber auch auf andere Firmen zurückgreifen, die sich um die Reparatur des Treppenlifts kümmern können. Diese stellen ihre Arbeiten dann allerdings dem Treppenliftbesitzer in Rechnung. Die Wartung des Geräts dient allerdings der Sicherheit aller bedürftigen Personen, die den Treppenlift nutzen, weswegen sich die Reparatur trotz der anfallenden Kosten mehr als auszahlt.

In diesen Fällen gilt es aber auch, auf das Kleingedruckte im abgeschlossenen Servicevertrag zu achten, denn oftmals wird auch die Reparatur durch Dritte vom Händler übernommen, sofern ein gravierender technischer Mangel von Seiten des Herstellers vorliegt und das im Vertrag niedergeschrieben ist.

In etwa einmal pro Jahr sollte sich ein Techniker den Treppenlift vorknöpfen und auf mögliche Mängel untersuchen. Kostenlos ist diese Wartung, sofern man einen Servicevertrag eingegangen ist. Die Beiträge für einen solchen liegen bei circa 100 Euro im Jahr, sind also erschwinglich und zahlen sich aus, sobald ein Defekt vorliegt. Alleine die Anfahrtskosten für einen Monteur können vor allem in ländlichen Regionen bereits dem Wert dieses monatlichen Betrages entsprechen.

Sofern man auf kleine, aber bedeutsame Details im Vertrag achtet, ist also Verdruss bei einer ins Haus flatternden Rechnung ausgeschlossen. Im Folgenden also noch einmal kurz die wichtigsten Kernpunkte, auf die man beim Treppenliftkauf achten sollte, um unnötigen Reparaturkosten aus dem Wege zu gehen:

  • einen Servicevertrag mit dem Händler abschließen
  • fixieren, dass sämtliche vom Käufer unverschuldete Reparaturen finanziell vom Händler getragen werden
  • niederschreiben, dass von anderen Händlern ausgeführte Reparaturen finanziell bezuschusst werden
  • das Kleingedruckte lesen

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