Treppenlift Finanzierung durch die Unfallversicherung

Treppenlift Finanzierung durch die Unfallversicherung

  • Geschrieben von: Sven Schmidt

Bei der Überlegung, wie der Erwerb eines Treppenlifts finanziell gestemmt werden kann, ist oftmals die erste Überlegung vieler Käufer, die gesetzliche Pflegeversicherung zu Hilfe zu ziehen. Im Falle eines akuten Bedarfs steuert sie nämlich bei Erfüllung bestimmter Kriterien bis zu 4.000 Euro für den Treppenliftkauf bei. Doch die Pflegeversicherung ist bei weitem nicht die einzige Versicherung, die im Falle eines Bedarfs für einen Treppenlift einen Zuschuss beisteuert.

In zahlreichen Fällen leisten auch die Unfallversicherungen einen Anteil zur Treppenlift Finanzierung. Dafür gelten allerdings spezifische Regelungen, die im Folgenden kurz erläutert werden sollen.

Bedarf muss aus Unfall resultieren

Erste Bedingung für die Bezuschussung aus den Kassen der Unfallversicherungen ist eine Einschränkung der Mobilität, die buchstäblich aus einem Unfall resultiert. Die häufigste Ursache für den plötzlich auftretetenden Bedarf eines Treppenlifts liegt in Arbeitsunfällen. Besonders im Handwerk sind Arbeitsunfälle keine Seltenheit. Ist die Verletzung des Körpers derart schwerwiegend, dass für die Bewältigung einer Treppe fortan ein Treppenlift benötigt wird, steuert die Unfallversicherung in aller Regel einen Zuschuss bei. Hierfür muss allerdings nachgewiesen werden, dass die körperliche Beeinträchtigung tatsächlich aufgrund des Arbeitsleides entstanden ist. Erst dann sind die Berufsgenossenschaften bereit, einen Teil der anfallenden Kosten zu übernehmen.

Kein Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung

Zweite Bedingung für die Bezuschussung durch die Kassen der Unfallversicherung ist, dass die bedürftige Person keinerlei Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherungen im Bezug auf den speziellen Treppenlifterwerb besitzt. Eine doppelte Leistungserbringung von Seiten der gesetzlichen Versicherungen ist folglich nicht vorgesehen.

Weiterführender Link: Gemeinsame Richtlinien der Verbände der Unfallversicherungsträger über Wohnungshilfe

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