Notwendige Treppenbreite für einen Treppenlift

Notwendige Treppenbreite für einen Treppenlift

  • Geschrieben von: Sven Schmidt

Fast jedem zweiten Treppenliftkunden brennt eine Frage besonders unter den Nägeln: ist mein Treppenhaus überhaupt geeignet, um einen Treppenlift installieren zu können? Ist der Platz ausreichend, um das sperrige Gerät vielleicht sogar am Treppengeländer anzubringen? Und kann das Treppengeländer überhaupt als Laufschiene für den Treppenlift genutzt werden? All das sind berechtigte und für den Laien nur schwer beantwortbare Fragen.

Grundsätzlich kann man keine Richtgröße festlegen, die klar definiert, wie breit ein Treppenhaus sein muss, damit die Montage eines Treppenlifts möglich und sinnvoll ist. Die Größen einzelner Treppenliftmodelle variieren mitunter deutlich. Ein Plattformlift mit einer rechteckigen Form nimmt gut und gerne 100 x 80 cm ein, was angesichts der üblichen Breiten eines Treppenhauses zumeist mehr als die Hälfte des verfügbaren Raumes ist. Eine weitere Standardgröße bei Plattformliften sind 95 x 78 cm, was unwesentlich kleiner ist.

Nun mag dies bei gerade verlaufenden Treppenhäusern mit ausreichender Breite kein sonderlich schwerwiegendes Problem sein, doch angesichts zahlreicher Privathäuser mit integrierten Wendeltreppen wird das Problem offensichtlicher: der notwendige Platz fehlt und eine alternative Lösung muss gesucht werden.

Hublifte, die parallel zum Boden angehoben werden können, rauben großflächig Raum von der Grundfläche des Hauses, zudem sind sie nachträglich ausgesprochen schwer zu installieren.

Noch problematischer wird die Treppenliftmontage, wenn die Treppe auch weiterhin von anderen Bewohnern des Hauses zu Fuß genutzt werden muss. Ist die Treppe sehr eng, bedeutet das, dass lediglich einklappbare Treppenlifte in Frage kommen, die bei Nichtbenutzung platzsparend zur Wand des Treppenhauses hin eingeklappt werden können. Problematisch ist ebenfalls, dass bei manchen Treppenhäusern erst gar keine Treppenhauswand existiert oder zumindest keine, die in der Höhe ausreichend ist, um die Apparatur eines Treppenlifts anzubringen.

Das Treppenhaus sollte folglich möglichst breiter als 1 Meter sein, darunter wird es kaum möglich sein, einen Treppenlift zu installieren. Wirklich sicher kann man sich aber erst ab einer Breite von 150 Zentimetern sein. Ebenso sollte die Wand mindestens 1 Meter hoch sein. Auch die Flure müssen diese Breiten besitzen, da viele Treppenlifte in mehreren Stockwerken gleichzeitig eingesetzt werden, somit ihre Wendekreise in den Fluren der einzelnen Stockwerke besitzen.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihre Treppe für einen Treppenlift geeignet ist, können Sie hier eine kostenlose Anfrage stellen. Ein Berater wird anschließend die Treppe vermessen und Ihnen auf Wunsch ein unverbindliches Angebot zukommen lassen.

Das Treppengeländer kann übrigens - entgegen der weit verbreiteten Meinung - nur selten als Laufschiene für den Treppenlift fungieren, da die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen wie Haken zur Absicherung im Falle eines Abrutschens fehlen. Insofern muss man in seiner persönlichen Kostenrechnung auch die Kosten für den Einbau solcher Laufschienen miteinbeziehen und folglich bei der Planung des Treppenlifteinbaus vielerlei unterschiedliche Dinge beachten.

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