Ärger mit dem Treppenlift

Ärger mit dem Treppenlift

  • Geschrieben von: Sven Schmidt

Wie jedes technische Instrument weist auch ein Treppenlift ab und an technische Mängel auf, wenngleich das die Ausnahme ist, da ein Großteil der Geräte einwandfrei montiert und regelmäßig von professioneller Hand geprüft und gewartet wird.

Dennoch gibt es klassische Problemfälle bei Treppenliften, die im Folgenden kurz skizziert werden sollen.

Geht man chronologisch vor, kann das erste Problem bei der Anschaffung des richtigen Modells liegen. Wie Treppenliftkenner wissen, gibt es fünf unterschiedliche Modellklassen: den Hublift, den Plattformlift, den Rollstuhllift, den Sitzlift und den Hängelift. Doch nicht jede Modellklasse ist für jeden Bedürftigen geeignet. In nahezu jedem Fall gibt es sogar einen Treppenlift, der besonders geeignet ist, um die individuellen Bedürfnisse der jeweiligen Person befriedigen zu können. So ist es für Rollstuhlfahrer zumeist ratsam, einen Plattform- oder Rollstuhllift zu wählen, da diese Modelle auch einen Rollstuhl transportieren können, sodass die bedürftige Person den Rollstuhl nicht verlassen muss. Desweiteren sind diese beiden Modelle besonders belastbar.

Weiterführend kann während des Kaufprozesses auch die Kommunikation mit dem Händler makelbehaftet sein. In nahezu allen Fällen klappt diese aber reibungslos, da Treppenlifthändler häufig nur wenige Kunden im Jahr beliefern und sich somit ausgiebig um die Bedürfnisse des einzelnen Käufers kümmern können. Hierbei liegt die Macht klar auf Seiten des Kunden, der oftmals viel Geld für seinen Treppenlift aus eigener Tasche zahlen muss. Der Kunde ist schließlich König.

Ärger kann also auch bei der Finanzierung entstehen. Bei bedürftigen Personen übernimmt die gesetzliche oder private Krankenversicherung zumeist einen Großteil der Kosten, sicher sein kann man sich dessen allerdings nie. Aufgrund dessen ist es von Bedeutung, die Versicherung zu kontaktieren, ob sie die Kosten für die Installation eines Treppenlifts übernimmt. Tut sie das nicht, kann das enormen Ärger verursachen, der mitunter sogar gerichtlich enden kann. Wer fragt und offen kommuniziert, ist hierbei hingegen auf der sicheren Seite.

Für viele wird zudem das Treppenhaus zur Falle, in dem der Treppenlift installiert werden soll. Ist dieses nicht für die Montage eines solch sperrigen Geräts geeignet, wird ein installierter Treppenlift lediglich Ärger bescheren und keineswegs Erleichterung im Alltag. Auch hinsichtlich des Treppenhauses ist es lohnenswert, Absprachen mit dem Treppenlifthändler zu treffen. Dieser kann mit seiner jahrelangen Erfahrung Auskunft über Möglichkeiten des Einbaus und etwaige Alternativlösungen geben.

Sind alle vorbereitenden Punkte soweit zufriedenstellend gelöst worden, besteht weiterhin Grund zur Sorge, wenngleich dieser in den allermeisten Fällen absolut unbegründet ist. Womöglich kann es nämlich passieren, dass der Treppenlift während des Betriebs ausfällt. Doch dank Notstromaggregaten und dem mehrfach geprüften Einbauappart sollte das nicht die Regel sein. Viele Treppenlifthersteller gewähren mehrere Jahre Garantieanspruch, sodass bei einem technischen Defekt sofort eine helfende Hand vor Ort sein wird, die sich um den jeweiligen Treppenlift kümmert.

Allgemein gilt, dass bei einem Defekt der verkaufende Händler und der Treppenlifthersteller die ersten Ansprechpartner sind. Diese können weitere Schritte in die Wege leiten. Ist die Garantiezeit bereits abgelaufen, kann man einen Monteur um Hilfe bitten, das jeweilige vorliegende technische Problem zu lösen. Doch hier gilt wie für alle oben genannten Probleme: eine Vielzahl der eingebauten Treppenlifte funktioniert einwandfrei und wird keinerlei Sicherheitsmängel aufweisen.

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